Informationen zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs in Österreich für Personen aus der Ukraine

Das Programm „Erstankunft Ukraine-Ticket“, das Personen aus der Ukraine bei ihrer erstmaligen Einreise nach Österreich eine einmalige kostenlose Fahrt ermöglichte, ist mit 31. Dezember 2024 ausgelaufen.

 

Derzeit bestehen keine bundesweiten Vergünstigungen oder kostenlosen Nutzungsmöglichkeiten von U-Bahn, Straßenbahn, Bus oder Zug für vertriebene Personen aus der Ukraine.

 

Der öffentliche Verkehr in Wien sowie in anderen Städten Österreichs umfasst U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse und S-Bahn-Verbindungen. Für alle Fahrgäste sowohl Einheimische als auch ausländische Personen gelten die regulären Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen.

 

Fahrt und Ticketkauf

Um den öffentlichen Verkehr in Österreich zu nutzen ist der Erwerb eines gültigen Tickets oder einer Fahrkarte erforderlich:

  • Einzelfahrscheine, zeitlich begrenzte Tickets wie Stunden- oder Tageskarten sowie Wochen- oder Monatskarten gemäß den jeweils geltenden Tarifen des gewählten Verkehrsunternehmens
  • Tickets können an Automaten, in Verkaufsstellen, über mobile Anwendungen sowie an offiziellen Verkaufsstellen des jeweiligen Verkehrsunternehmens erworben werden
     

Nützliche Links

Öffentlicher Verkehr und Beförderungsbestimmungen in Österreich offizielle Website – detaillierte Informationen zu Verkehrsleistungen und Ticketkauf:

https://www.migration.gv.at/en/living-and-working-in-austria/austria-at-a-glance/transport/ 

 

Österreichische Bundesbahnen ÖBB – offizielle Website des nationalen Eisenbahnunternehmens Österreichs Ticketkauf und Tarife:

https://www.oebb.at/en/ 

 

KlimaTicket – ein Ticket für alle öffentlichen Verkehrsmittel in Österreich – bundesweite Jahreskarte:

https://www.klimaticket.at/en/home/ 

 

Offizielle Information zur Beendigung des Programms Erstankunft Ukraine-Ticket auf der Website der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen BBU Abschnitt „Public transport“:

https://www.bbu.gv.at/ukraine-info-faq-ukrainian 

 

Zusätzliche Informationen

Bestimmte Ermäßigungen können für einzelne Fahrgastgruppen wie zum Beispiel Studierende oder Pensionistinnen und Pensionisten gemäß den allgemeinen Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens bestehen. Diese Vergünstigungen stehen nicht in Zusammenhang mit dem Status des vorübergehenden Schutzes und gelten für alle anspruchsberechtigten Personen nach den allgemeinen Voraussetzungen.

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