Registrierung für den vorübergehenden Schutz in Österreich
Status des vorübergehenden Schutzes für Vertriebene
Seit dem 4. März 2022 gilt für ukrainische Staatsangehörige in der Europäischen Union der Mechanismus des vorübergehenden Schutzes gemäß der EU-Massenzustrom-Richtlinie. In Österreich wurde dieser Status derzeit bis zum 4. März 2027 verlängert.
Der vorübergehende Schutz gewährt ein rechtmäßiges Aufenthaltsrecht in Österreich kraft Gesetzes ex lege. Das bedeutet, dass das Aufenthaltsrecht unabhängig von der auf dem
Plastikausweis für Vertriebene angegebenen Gültigkeitsdauer besteht.
Auch wenn das auf dem Ausweis angegebene Datum noch nicht aktualisiert wurde, bleibt das Aufenthaltsrecht gültig. Aktualisierte Ausweise mit verlängerter Gültigkeit werden automatisch an die im Zentralen Melderegister ZMR eingetragene Adresse versendet. Ein neuer Antrag auf Verlängerung ist nicht erforderlich.
Wer hat Anspruch auf vorübergehenden Schutz
Folgende Personen können vorübergehenden Schutz erhalten:
- Ukrainische Staatsangehörige die sich in der Ukraine aufgehalten haben und nach dem 24. Februar 2022 aufgrund des Krieges gezwungen waren das Land zu verlassen
- Staatenlose Personen oder Drittstaatsangehörige die in der Ukraine internationalen Schutz oder subsidiären Schutz hatten
- Familienangehörige der genannten Personen einschließlich Ehepartner eingetragene Partner minderjährige Kinder sowie andere nahe Angehörige die im gemeinsamen Haushalt gelebt haben und unterhaltsberechtigt waren
- Ukrainische Staatsangehörige die sich am 24. Februar 2022 rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben und nicht in die Ukraine zurückkehren können
- Personen die die Ukraine kurz vor dem 24. Februar 2022 verlassen haben
Voraussetzung ist der tatsächliche Aufenthalt in Österreich sowie das Fehlen von Ausschlussgründen wie etwa die Begehung schwerer Straftaten.
Umzug aus einem anderen EU-Mitgliedstaat
Personen, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat vorübergehenden Schutz erhalten haben, können in Österreich einen Antrag stellen. In diesem Fall muss die Registrierung im bisherigen Staat gemäß dessen Vorschriften beendet werden.
Registrierungsverfahren für den vorübergehenden Schutz in Österreich
- Erstregistrierung bei der Polizei
Nach der Einreise nach Österreich ist eine Erstregistrierung bei einer vorgesehenen Polizeidienststelle Erfassungsstelle durchgeführt worden. Dabei werden personenbezogene Daten erfasst und eine Registrierungsbestätigung ausgestellt, die aufzubewahren ist.
In Wien erfolgt die Terminvereinbarung online:
https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsetvweb-p/etv/public/sva/Terminvereinbarung?locale=en
Eine Liste der Registrierungsstellen in den Bundesländern wird auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Inneres veröffentlicht.
- Anmeldung des Wohnsitzes ZMR
Innerhalb von drei Tagen nach der Ankunft ist die Wohnadresse im Zentralen Melderegister ZMR anzumelden. Die Wohnsitzanmeldung ist Voraussetzung für die Ausstellung des Ausweises für Vertriebene.
Offizielle Informationen zur Wohnsitzanmeldung:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/wohnsitz/1/1/1.html
- Ausstellung des Ausweises für Vertriebene
Nach Abschluss der polizeilichen Registrierung und Eintragung der Adresse im ZMR stellt das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl BFA den Ausweis für Vertriebene aus, der den Status des vorübergehenden Schutzes bestätigt.
Offizielle Website des BFA:
- Antrag auf Grundversorgung
Nach der Registrierung kann im Bundesland des Wohnsitzes ein Antrag auf Grundversorgung gestellt werden. Bei festgestellter Bedürftigkeit werden Unterkunft oder finanzielle Unterstützung sowie Krankenversicherung gewährt.
Informationen zum vorübergehenden Schutz und zugehörigen Verfahren:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/migration_integration/aufenthalt/1/1/1/
Wo findet man offizielle Informationen
Aktuelle Erläuterungen Informationsmaterialien und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf folgenden offiziellen Seiten verfügbar:
- Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl BFA https://www.bfa.gv.at
- Portal der Republik Österreich https://www.oesterreich.gv.at
- Bundesministerium für Inneres https://www.bmi.gv.at
Die genannten Websites bieten Informationen in mehreren Sprachen einschließlich Ukrainisch und Englisch an.