Möglichkeiten der Erstunterbringung in Österreich

Für Personen mit vorübergehendem Schutz aus der Ukraine

(Stand 09.01.2026)

 

In den meisten Bundesländern Österreichs ist derzeit keine Notunterbringung vorgesehen.

 

Vor der Antragstellung auf Wohnraum oder auf Leistungen der Grundversorgung ist eine vorherige Registrierung bei der Polizei Erfassung verpflichtend.

 

Die Zuweisung zu organisiertem Wohnraum oder die Einbeziehung in die private Grundversorgung erfolgt entsprechend den Entscheidungen der zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes und hängt von der Verfügbarkeit freier Plätze ab.

 

Oberösterreich

Zentrum für vorübergehende Unterbringung

Rotes Kreuz Oberösterreich

Raimundstraße 10–14

4020 Linz

 

Aufnahme 24 Stunden täglich 7 Tage pro Woche

 

Das Zentrum ist ausschließlich für Personen vorgesehen die erstmals nach Österreich einreisen.

 

Es gilt nicht für Personen die erneut einreisen oder zuvor bereitgestellte Unterkünfte verloren haben.

 

Offizielle Information

https://ukraine.ooe.gv.at/index_DEU_HTML.htm#content-185 

 

Registrierung bei der Polizei

Dragonerstraße 29

4600 Wels

Montag 08:00–13:00

 

Wien

Fonds Soziales Wien FSW

Graumanngasse 7

Stiege A 1. Stock

1150 Wien

 

Öffnungszeiten Montag–Freitag 08:00–15:00

 

Leistungen

  • Beratung zur Grundversorgung
  • Weitervermittlung in andere Bundesländer bei vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten

Voraussetzungen

  • vorherige Registrierung bei der Polizei ist verpflichtend
  • Unterbringung mit Haustieren ist nicht vorgesehen
  • zum Zeitpunkt der Veröffentlichung erfolgt keine Aufnahme in organisierte Unterkünfte in Wien

 

Information 

https://www.fluechtlinge.wien/grundversorgung 

 

Online-Terminvereinbarung bei der Polizei

https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsetvweb-p/etv/public/sva/Terminvereinbarung 

 

Registrierung bei der Polizei

Hernalser Gürtel 6–12

1080 Wien

Termin nur nach vorheriger Online-Buchung möglich Montag Mittwoch Freitag

 

Vorarlberg

Caritas Erstankunftsstelle

Schlossgraben 6

6800 Feldkirch

Telefon +43 5522 200 1771

 

Öffnungszeiten Montag–Donnerstag 08:00–12:00

 

Leistungen

  • Antragstellung auf Grundversorgung
  • mögliche Zuweisung zu organisierter Unterbringung bei freien Plätzen

 

Eine Notunterbringung ist nicht vorhanden.

 

Offizielle Information

https://vorarlberg.at/-/ukraine-mehrsprachig 

 

Registrierung bei der Polizei

St.-Martin-Straße 6

6850 Dornbirn

Montag–Sonntag 08:00–17:00

 

Steiermark

Caritas Sozialzentrum

Mariengasse 24

8020 Graz

 

Öffnungszeiten Montag Mittwoch Freitag 10:00–15:00

 

Leistungen

  • Antragstellung auf Grundversorgung

 

Eine Notunterkunft wird nicht angeboten.

Information

https://www.steiermark-hilft.at/faqs/ 

 

Registrierung bei der Polizei

LPD Steiermark

Parkring 4

8010 Graz

Montag Mittwoch Freitag 08:00–12:00

 

Salzburg

Caritas Clearingstelle

Bergerbräuhofstraße 27

5020 Salzburg

Telefon +43 676 848210 262

E-Mail hilfe.ukraine@caritas-salzburg.at  

 

Öffnungszeiten Montag–Freitag 09:00–13:00

 

Leistungen

  • Beratung
  • Antragstellung auf Grundversorgung

 

Nächtigungsmöglichkeiten sind nicht vorhanden.

 

Information

https://www.salzburg.gv.at/themen/gesellschaft/ukrainehilfe/ukraine-ankunftundwohnen 

 

Registrierung bei der Polizei

Fremdenpolizei Salzburg

Münchner Bundesstraße 201

Montag–Freitag 08:00–11:00

 

Tirol

Tiroler Soziale Dienste TSD

Trientlgasse 6

6020 Innsbruck

 

Leistungen

  • Antrag auf organisierte Unterbringung Aufnahme in die Warteliste
  • Möglichkeit der privaten Grundversorgung

 

Eine Notunterbringung ist nicht vorhanden.

 

Information

https://www.tsd.gv.at/informationen-fuer-anspruchsberechtigte/#deukrainisch 

 

Kontakt

E-Mail auskunft.ukraine@tsd.gv.at  

E-Mail soziales@tirol.gv.at   

 

Registrierung bei der Polizei

Südtirolerplatz 2

6020 Innsbruck

Montag–Freitag 09:00–15:00

Oder direkt am Bahnhof Innsbruck

 

Kärnten

Hasnerstraße 8

9020 Klagenfurt

Telefon 050 536 33007

 

Öffnungszeiten Montag–Freitag 08:00–12:00

 

Es werden angeboten

  • organisierte Grundversorgung
  • private Grundversorgung

 

Eine Notunterbringung ist nicht vorhanden.

 

Information

https://ukraine-info.ktn.gv.at/registrierung-vertriebene 

 

Registrierung bei der Polizei

  1. Fremdenpolizei Klagenfurt
      Ebenthaler Straße 6
      9020 Klagenfurt
      Telefon 0664/2551312
      Montag und Freitag 08:00–14:00
  2. Villach Bahnhof FGP
      Bahnhofplatz 1
      9500 Villach
      Telefon 0664/2551313
      Mittwoch 09:00–15:00 

Niederösterreich

Landhausplatz 1 7A

3109 St. Pölten

Öffnungszeiten Montag Mittwoch Donnerstag 08:00–10:00

 

Es werden angeboten

  • Antragstellung auf organisierte Unterbringung
  • Antragstellung auf private Grundversorgung

 

Es stehen keine Notplätze zur Verfügung.

 

Information

https://www.noe.gv.at/noe/SozialeDienste-Beratung/Informationen_fuer_Fluechtlinge_aus_der_Ukraine.html#heading_Grundversorgung 

Registrierung bei der Polizei

  1. PAZ Wiener Neustadt
      Burgring 2
      2700 Wiener Neustadt
      Eingang über Neunkirchner Straße 23/PAZ
      Telefon zur Terminvereinbarung 059133/37-1903
      Montag–Freitag 08:00–18:00
  2. PAZ St. Pölten
      Linzer Straße 47
      3100 St. Pölten
      Telefon zur Terminvereinbarung 059133/35-1911
      Dienstag Donnerstag 08:00–14:00

 

Burgenland

Anträge auf organisierte Unterbringung erfolgen über die Diakonie.

 

Oberwart

Wiener Straße 1

7400 Oberwart

Telefon +43 664 88 68 22 34

E-Mail mobeb@diakonie.at 


Eisenstadt

Bahnstraße 33

7000 Eisenstadt

Telefon +43 664 88 68 22 33

 

Information und Registrierung bei der Polizei

https://www.burgenland.at/politik/burgenland-hilft/registrierung-vertriebener-ukrainischer-staatsbuerger/ 

 

Polizei-Hotline: 059133 101016

 

Öffnungszeiten Montag–Freitag 08:00–16:00

 

Bundesweite Ressourcen

 

Koordinationsstab des Bundesministeriums für Inneres

E-Mail ukrainehilfe@bmi.gv.at 

 

Achtung! Die Informationen können sich abhängig von Entscheidungen der Bundesländer sowie der Verfügbarkeit von Unterbringungsplätzen ändern. Es wird empfohlen vor einer Kontaktaufnahme die aktuellen Angaben auf den offiziellen Websites des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen.

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