Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld in Österreich

Änderungen ab 1. November 2025

Ab 1. November 2025 treten Änderungen in Kraft, die die Gewährung von Familienleistungen und Kinderbetreuungsgeld für Vertriebene aus der Ukraine betreffen, die sich aufgrund des vorübergehenden Schutzes in Österreich aufhalten.

 

Zentrale Voraussetzungen für Anträge ab 01.11.2025

Personen die nach diesem Datum erneut einen Antrag auf Familienleistungen stellen müssen eine der folgenden Voraussetzungen nachweisen:

  • Erwerbstätigkeit unselbständige oder selbständige Tätigkeit
  • oder Registrierung beim Arbeitsmarktservice AMS als arbeitssuchend 

In bestimmten Fällen ist eine Bestätigung der AMS-Registrierung nicht erforderlich, wenn sie durch andere Nachweise ersetzt wird. Dies kann Personen betreffen die:

  • eine ärztliche Bestätigung über Arbeitsunfähigkeit vorlegen
  • sich in Ausbildung befinden
  • eine Pension aus der Ukraine beziehen
  • sich in Karenz zur Betreuung eines Kindes bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr befinden
  • eine pflegebedürftige Person ab Pflegestufe 3 betreuen 

Familienbeihilfe

Allgemeine Informationen

 

Die Familienbeihilfe ist eine monatliche Leistung zur Unterstützung von Familien mit Kindern. Die Leistung ist nicht einkommensabhängig und steht allen in Österreich mit Kindern wohnhaften Personen zu.

 

Höhe der Familienbeihilfe 2025

Die Höhe der Familienbeihilfe richtet sich nach dem Alter des Kindes:

  • Kinder bis 3 Jahre — 138,40 € pro Monat
  • 3 bis 10 Jahre — 148,00 € pro Monat
  • 10 bis 19 Jahre — 171,80 € pro Monat
  • ab 19 Jahren bei aufrechter Ausbildung — 200,40 € pro Monat 

Bei mehreren Kindern wird für jedes weitere Kind ein Zuschlag gewährt.

 

Im August wird automatisch ein Schulstartgeld in Höhe von 121,40 € für Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren ausbezahlt.

 

Altersgrenze

Der Anspruch auf Familienbeihilfe besteht grundsätzlich bis zum 24. Lebensjahr, sofern sich das Kind in Ausbildung befindet.

 

Antragstellung

Anträge auf Familienbeihilfe sind über FinanzOnline oder per Post beim Finanzamt Österreich einzubringen.

 

Kinderbetreuungsgeld

Allgemeine Informationen

Das Kinderbetreuungsgeld wird einem Elternteil nach der Geburt eines Kindes gewährt, um einen Einkommensverlust während der Betreuung teilweise auszugleichen.

 

Modelle des Kinderbetreuungsgeldes

  1. Flexible Konto-Variante Kinderbetreuungsgeld Konto
  • Bezugsdauer zwischen 365 und 851 Tagen
  • Die Höhe hängt von der gewählten Bezugsdauer ab
  • Kurzvariante 365 Tage — 33,88 € pro Tag
  • Langvariante 851 Tage — 14,53 € pro Tag

 

  1. Einkommensabhängiges Modell
  • Auszahlung von 80 Prozent des bisherigen Einkommens
  • Voraussetzung sind mindestens 182 Tage ununterbrochene Erwerbstätigkeit in Österreich vor der Geburt
  • Bezugsdauer bis zu 365 Tage nach der Geburt
  • Einkommensgrenze 8.600 € pro Jahr 

Berücksichtigung im Rahmen der Grundversorgung

Das Kinderbetreuungsgeld wird bei der Berechnung der Grundversorgung als Einkommen angerechnet. Dies kann Auswirkungen auf die Höhe der Leistungen haben, daher wird empfohlen, sich vor Antragstellung bei einer Sozialberatung zu informieren.

 

Wichtige Hinweise

  • Die Änderungen bezüglich Antragstellung und Anspruchsvoraussetzungen für Personen mit vorübergehendem Schutz treten mit 1. November 2025 in Kraft
  • Die Höhe der Familienbeihilfe hängt vom Alter des Kindes und von der Anzahl der Kinder ab
  • Die Modelle des Kinderbetreuungsgeldes unterscheiden sich hinsichtlich Bezugsdauer Höhe der Leistung und Erwerbsvoraussetzungen 

 

Offizielle Informationsquellen

Bundeskanzleramt Informationen zum Kinderbetreuungsgeld — https://www.bundeskanzleramt.gv.at

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