Anmeldung des Wohnsitzes
Gemäß dem Meldegesetz sind Personen, die sich länger als drei Tage in Österreich aufhalten, verpflichtet ihren Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde, Gemeindeamt oder Magistrat anzumelden.
Die Anmeldung ist unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus verpflichtend.
Fristen für die Anmeldung
Die Anmeldung des Wohnsitzes muss spätestens drei Tage nach dem Einzug erfolgen.
Eine Ausnahme von der Meldepflicht besteht nur, wenn der Aufenthalt nicht länger als drei Tage dauert.
Anmeldung bei privater Unterkunft
Bei Aufenthalt in einer privaten Unterkunft Wohnung Haus Mietwohnung:
- Die Anmeldung erfolgt persönlich bei der zuständigen Meldebehörde am Wohnort
- Ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular ist vorzulegen
- Das Formular muss die Unterschrift der Unterkunftgeberin oder des Unterkunftgebers enthalten, Eigentümer, Vermieter, Hausverwaltung etc.
Personen die in privater Unterkunft wohnen und keine organisierte Unterbringung im Rahmen der Grundversorgung nutzen müssen nach der Anmeldung des Wohnsitzes:
- Sich bei der zuständigen Dienststelle der Bundespolizei registrieren
- Gegebenenfalls einen Antrag auf Grundversorgung für privat Wohnende stellen
Aufenthalt in Beherbergungsbetrieben Hotels Pensionen
Bei Aufenthalt in einem Hotel oder einer anderen Beherbergungseinrichtung wird die Meldepflicht gemäß den Bestimmungen des Gästeverzeichnisses erfüllt.
In der Regel wird ein Gästeblatt ausgefüllt und die Anmeldung erfolgt durch den Betreiber oder die Verwaltung der Einrichtung.
Aufenthalt in organisierter Unterkunft
Bei Unterbringung in einer organisierten Unterkunft im Rahmen der Grundversorgung erfolgt die Anmeldung des Wohnsitzes mit Unterstützung oder direkt durch den Unterkunftsträger.
Die betroffene Person hat die erforderlichen personenbezogenen Daten und Unterlagen für die Eintragung in das Zentrale Melderegister ZMR bereitzustellen.
Verwaltungsgebühr
Die Anmeldung und Abmeldung des Wohnsitzes ist in der Regel beim ersten Mal kostenfrei.
Eine Verwaltungsgebühr kann anfallen bei:
- Ausstellung zusätzlicher Bestätigungen oder Auszüge aus dem Register
- Beantragung eines Auszugs aus dem Zentralen Melderegister
- Bearbeitung besonderer Anträge oder Ausstellung von Duplikaten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den geltenden Tarifen des jeweiligen Bundeslandes oder der Gemeinde.
Nützliche offizielle Ressourcen
- Meldegesetz und offizielle Informationen https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/wohnsitz/1.html
- Meldezettel Formular https://www.oesterreich.gv.at/dam/jcr:5e1c87c0-bb27-4c59-92b4-5e8f7ff6288a/meldezettel.pdf
- Informationen zum Zentralen Melderegister ZMR https://www.bmi.gv.at/312/start.aspx
- Online-Portal der Republik Österreich https://www.oesterreich.gv.at
Achtung! Es wird empfohlen Öffnungszeiten und Einreichmodalitäten vorab auf der Website der zuständigen Gemeinde oder des Magistrats am Wohnort zu prüfen.