Grundversorgung in Österreich

Personen mit vorübergehendem Schutz, die über keine ausreichenden finanziellen Mittel oder keinen Wohnraum verfügen, können einen Antrag auf Grundversorgung (GVS) stellen.

 

Die Grundversorgung ist eine staatliche Unterstützungsleistung und wird nach einer Prüfung der Hilfebedürftigkeit (Hilfe Bedürftigkeitsprüfung) gewährt. Im Rahmen dieser Prüfung werden das vorhandene Einkommen, das Vermögen sowie der tatsächliche Unterstützungsbedarf bewertet.

 

Voraussetzung für die Antragstellung ist eine vorherige Registrierung bei der Polizei.

 

Offizielle Informationen:
https://www.bfa.gv.at

 

Was die Grundversorgung umfassen kann

Im Rahmen des Programms können folgende Leistungen gewährt werden:

  • Organisierte Unterbringung oder Unterstützung bei privatem Wohnraum
  • Finanzielle Unterstützung zur Deckung der Lebenshaltungskosten
  • Krankenversicherungsschutz
  • Soziale Betreuung

Die Entscheidung über die Gewährung der Leistungen trifft die jeweils zuständige Behörde des Bundeslandes.

 

Verfahren zur Antragstellung

Der Antrag ist in jenem Bundesland zu stellen, in dem die Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

 

Je nach Bundesland kann der Antrag eingereicht werden:

  • Direkt bei der zuständigen Landesbehörde
  • Über autorisierte Organisationen (z. B. Caritas, Diakonie, Volkshilfe)
  • Persönlich während der Parteienverkehrszeiten oder per E-Mail

 

Kontakte nach Bundesländern

Burgenland

E-Mail: post.a6-asyl@bgld.gv.at

Telefon: 02682 600-0

Organisierte Unterbringung:
E-Mail: mobeb@diakonie.at

 

Informationen:
https://www.burgenland.at

 

Kärnten

E-Mail: abt13.flw@ktn.gv.at

Telefon: +43 50 536 33007

Adresse:
Hasnerstraße 8
9020 Klagenfurt am Wörthersee

 

Parteienverkehr: Montag–Freitag, 08:00–12:00

 

Niederösterreich

E-Mail: post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at

Telefon: 02742 9005-15000

 

Anträge auf private Grundversorgung sind über die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder die Wohnsitzgemeinde einzubringen.

 

Anträge auf Aufnahme in die Grundversorgung mit Unterbringung in organisiertem Wohnraum sind zu richten an:

 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen
Landhausplatz 1, 7A
3109 St. Pölten

 

Parteienverkehr: Montag, Mittwoch, Donnerstag, 08:00–10:00
Telefon: 02742 9005-15672

 

Informationen:
https://www.noe.gv.at

 

Oberösterreich

E-Mail: gvs.so.post@ooe.gv.at

Telefon: +43 732 7720-15249

 

Caritas
Steingasse 25, 4220 Linz
Telefon: +43 732 7610-2361

E-Mail: information@caritas-ooe.at

 

Parteienverkehr: Montag, Dienstag, Donnerstag, 08:30–11:30

 

Volkshilfe Flüchtlings- und MigrantInnenbetreuung GmbH
Stockhofstraße 40, 4020 Linz
Telefon: +43 732 603099-0
E-Mail: fluechtlingsbetreuung@volkshilfe-ooe.at

 

Parteienverkehr: Montag–Freitag, 08:30–12:00

 

Anträge auf organisierte Unterbringung sind direkt beim Land Oberösterreich einzubringen:

Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
Telefon: +43 732 7720 16200
E-Mail: nachbarschaftshilfe@ooe.gv.at  

 

Salzburg

E-Mail: grundversorgung@salzburg.gv.at

Telefon: +43 662 8042-5602

Anträge (private Grundversorgung oder organisierte Unterbringung) können eingereicht werden bei:

 

Caritas Clearingstelle
Bergerbräuhofstraße 27
5020 Salzburg

Telefon: +43 676 848210262

 

Parteienverkehr: Montag–Freitag, 08:30–13:00

 

Steiermark

E-Mail: grundversorgung@stmk.gv.at

Telefon: +43 316 877-5458

 

Anträge auf Grundversorgung sind ausschließlich persönlich über die Caritas einzubringen.

 

Caritas Graz
Mariengasse 24
8020 Graz

E-Mail: erstkontakt@caritas-steiermark.at

Telefon: +43 316 8015-300

 

Parteienverkehr: Montag, Mittwoch, Freitag, 08:30–15:00

 

Tirol

E-Mail: soziales@tirol.gv.at
E-Mail: office@tsd.gv.at
Telefon: +43 512 508 2592

 

Anträge auf organisierte Unterbringung können gerichtet werden an:
E-Mail: auskunft.ukraine@tsd.gv.at 

 

Oder persönlich während der Parteienverkehrszeiten (Abteilung „Ukraine“) unter folgender Adresse:
Trientlgasse 6
6020 Innsbruck

 

Anträge auf private Grundversorgung sind direkt beim Land Tirol, Abteilung Soziales, einzubringen:
E-Mail: soziales@tirol.gv.at  

 

Informationen:
https://www.tsd.gv.at

Vorarlberg

E-Mail: grundversorgung@vorarlberg.at
Telefon: +43 5574 511 24105

 

Caritas
E-Mail: flh.journaldienst@caritas.at
Telefon: +43 5522 200-1771

 

Wien

FSW – Zentrum für Grundversorgung
E-Mail: bzgvs@fsw.at
Terminvereinbarung: https://gvs-termin.fsw.at

 

Caritas Asylzentrum
Inzersdorfer Straße 127
1100 Wien

E-Mail: asylzentrum@caritas-wien.at
Telefon: 01 42788-001

 

Parteienverkehr:
Montag–Donnerstag, 08:00–15:00
Freitag, 08:00–13:00
sowie nach Terminvereinbarung

 

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung können neu angekommene Personen aus der Ukraine in Wien keinen Antrag auf organisierte Unterbringung stellen, außer es sind Plätze verfügbar oder die Person befindet sich bereits im System der Grundversorgung.

 

Hinweis: Die Informationen können sich abhängig von Entscheidungen der Bundesländer sowie der Verfügbarkeit von Unterbringungs Plätzen ändern. Es wird empfohlen, die aktuellen Bedingungen für die Antragstellung direkt bei der zuständigen Landesbehörde zu überprüfen.

 

Bundesweite Informationsportale nach Bundesländern

 

Bundesbehörden und Online-Services

Koordinationsstab des Bundesministeriums für Inneres zur Ukraine – ukrainehilfe@bmi.gv.at

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Stubenring 14/2a 1100, Wien