Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche in Österreich

Wer gilt als unbegleiteter Minderjähriger?

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche die sich ohne ihre Eltern oder gesetzlichen Vertreter in Österreich aufhalten. Ist es nicht möglich das Kind in die Obhut von Verwandten oder anderen verantwortlichen Personen zu übergeben bestellt das zuständige Pflegschaftsgericht einen offiziellen Vormund.

 

In der Regel wird die Vormundschaft von den zuständigen Behörden der Kinder- und Jugendhilfe im jeweiligen Bundesland wahrgenommen.

 

Kinder- und Jugendhilfe nach Bundesländern

Die zuständigen Stellen gewährleisten:

  • sichere Unterbringung
  • soziale Betreuung
  • Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung
  • Vertretung der Interessen des Kindes in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren 

Kontakte der Stellen:

Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen

SOS-Kinderdorf

 

Die Organisation unterstützt Kinder und Familien einschließlich ukrainischer unbegleiteter Minderjähriger.

 

In Wien können Familien die einen unbegleiteten Jugendlichen aufnehmen möchten einen Antrag stellen. Das Verfahren umfasst:

  1. Erstkontakt und Antragstellung
  2. Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Organisation
  3. Prüfung der Bereitschaft und Eignung der Familie
  4. Auswahl eines Kindes unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten
  5. Kennenlerntreffen 
  6. Entscheidung über ein gemeinsames Zusammenleben
     

Kontakt für Rückfragen

Theresia Verweyen

Telefon +43 676 88 144918

E-Mail theresia.verweyen@sos-kinderdorf.at   

 

Buddy-Programm

Connecting People

 

Dieses Mentoringprogramm Buddyprogramm fördert die soziale Integration von Kindern und Jugendlichen durch individuelle Begleitung und soziale Kontakte.

 

Psychologische Unterstützung für Kinder und Eltern

Rat auf Draht

 

Bietet Beratung für Kinder Jugendliche und Eltern einschließlich Empfehlungen wie mit Kindern über Krieg Stress und traumatische Ereignisse gesprochen werden kann.

Informationen sind auf folgenden Websites verfügbar:

Ausreise junger Männer im Alter von 18–22 Jahren

Mit Stand 26. August 2025 ist jungen Männern im Alter von 18 bis 22 Jahren die Ausreise aus der Ukraine gemäß der geltenden ukrainischen Gesetzgebung erlaubt. Es wird empfohlen vor Reiseplanung die jeweils aktuellen Bestimmungen zusätzlich zu überprüfen.

 

Wichtig: Der Schutz des Kindeswohls hat im österreichischen Sozialsystem oberste Priorität. Alle Entscheidungen hinsichtlich Vormundschaft Unterbringung und Integration werden unter Berücksichtigung der Sicherheit des Wohlergehens und der langfristigen Perspektiven des Kindes getroffen.

Achtung: Da sich gesetzliche und administrative Regelungen ändern können wird empfohlen regelmäßig die aktuellen Informationen auf den offiziellen Websites des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen oder sich an die zuständigen Stellen zu wenden.

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Stubenring 14/2a 1100, Wien