Rot-Weiß-Rot – Karte plus RWR+ für Vertriebene aus der Ukraine
- Was ist die RWR+
Die Rot-Weiß-Rot – Karte plus ist ein österreichischer Aufenthalts- und Arbeitsmarkttitel für Drittstaatsangehörige, also Personen, die keine Staatsangehörigen der EU, des EWR oder der Schweiz sind.
Die Karte gewährt freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt ohne Bindung an einen bestimmten Arbeitgeber. Der Inhaber kann sowohl unselbständig als auch selbständig tätig sein.
Seit dem 1. Oktober 2024 können Personen, die sich aufgrund des vorübergehenden Schutzes im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine in Österreich aufhalten, unter erleichterten Bedingungen auf diesen Aufenthaltstitel wechseln, sofern die festgelegten Kriterien erfüllt sind.
- Zentrale Vorteile der RWR+
Die RWR+ bietet folgende Möglichkeiten:
- Unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt ohne Bindung an einen bestimmten Arbeitgeber
- Erwerbstätigkeit als unselbständige oder selbständige Person
- Möglichkeit eines langfristigen Aufenthalts mit Perspektive auf weitere Verlängerung
- Möglichkeit der Familienzusammenführung
- Die Aufenthaltszeit mit vorübergehendem Schutz wird auf die Aufenthaltsdauer angerechnet
- Zentrale Voraussetzungen für den Wechsel
Für die Antragstellung müssen sämtliche nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Schritt 1 Nachweis der Erwerbstätigkeit
Der Antragsteller muss:
- Mindestens 12 Monate Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 24 Monate nachweisen
- In einem Beschäftigungsverhältnis mit voller Sozialversicherung stehen
- Bei selbständiger Tätigkeit entsprechend dem österreichischen Sozialversicherungsrecht für Unternehmer versichert sein
Schritt 2 Ausreichendes Einkommen
Zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine realistische Einkommensperspektive zumindest in Höhe der Ausgleichszulage nachgewiesen werden.
Richtwerte netto pro Monat:
- Rund 1.308,93 Euro für eine Einzelperson
- Rund 2.064,12 Euro für Ehepaare oder eingetragene Partner gemeinsames Einkommen
- Rund 201,88 Euro zusätzlich pro Kind
Wichtig:
- Die Familienbeihilfe wird nicht berücksichtigt
- Das Kinderbetreuungsgeld wird berücksichtigt
Schritt 3 Nachweis von Deutschkenntnissen
Es ist ein Sprachzertifikat mindestens auf Niveau A1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen vorzulegen.
Das Zertifikat muss von einer akkreditierten Einrichtung ausgestellt sein insbesondere:
- Österreichisches Sprachdiplom Deutsch ÖSD
- Österreichischer Integrationsfonds ÖIF
- Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels
- Grundsätzlich wird die Karte für ein Jahr ausgestellt
- Wenn die Person
- Seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in Österreich lebt und
- Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllt hat
kann die Karte unmittelbar für drei Jahre erteilt werden
Die Aufenthaltsdauer mit vorübergehendem Schutz wird angerechnet.
- Familienangehörige
Folgende Familienangehörige können ebenfalls auf die RWR+ wechseln:
- Ehegatten
- Eingetragene Partner
- Kinder einschließlich Adoptivkinder
- Stiefkinder
- Schrittweise Vorgehensweise
Phase 1 Prüfung der Voraussetzungen
Sicherstellen dass:
- Die Voraussetzung von 12 Monaten Erwerbstätigkeit erfüllt ist
- Ein ausreichendes Einkommen nachgewiesen wird
- Ein Sprachzertifikat vorliegt
Phase 2 Vorbereitung der Unterlagen
In der Regel erforderlich:
- Reisepass
- Nachweis der Beschäftigung
- Einkommensnachweise
- Bestätigung der Sozialversicherung
- Sprachzertifikat
- Nachweis des Wohnsitzes
- Unterlagen der Familienangehörigen sofern vorhanden
Phase 3 Antragstellung
Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde im Bundesland des Wohnsitzes einzubringen Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat.
Phase 4 Prüfung und Entscheidung
Geprüft werden:
- Tatsächliches Einkommen zum Entscheidungszeitpunkt
- Erfüllung der Integrationsvoraussetzungen
- Rechtmäßiger Aufenthalt
Phase 5 Ausstellung der Karte
Nach positiver Entscheidung wird die RWR+ Karte ausgestellt.
- Nützliche offizielle Quellen
- Bundesministerium für Inneres https://www.bmi.gv.at
- Offizielles Portal der Republik Österreich https://www.oesterreich.gv.at
- Informationen zur RWR+ auf dem Regierungsportal https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_aus_anderen_staaten/aufenthalt/3/Seite.120260.html
- Österreichischer Integrationsfonds ÖIF https://www.integrationsfonds.at
Österreichisches Sprachdiplom Deutsch ÖSD https://www.osd.at