Planen Sie eine endgültige Ausreise aus Österreich? Informationen zu erforderlichen Schritten vor der Abreise

Im Falle einer dauerhaften Ausreise aus dem österreichischen Bundesgebiet ist es wichtig, den eigenen rechtlichen Status rechtzeitig zu klären, die zuständigen Behörden zu informieren und mit dem Aufenthalt verbundene Rechte und Verpflichtungen zu beenden.

 

  1. Rechtliche Grundlagen für das Erlöschen des Aufenthaltsrechts

Gemäß § 4 Abs. 3 der Vertriebenen Verordnung erlischt das Aufenthaltsrecht, wenn eine Person das österreichische Bundesgebiet nicht nur vorübergehend verlässt.

Dies betrifft insbesondere folgende Fälle:

  • Verlegung des Hauptwohnsitzes in ein anderes Land sei es ein EU-Mitgliedstaat oder ein Drittstaat
  • Endgültige Rückkehr in die Ukraine

In diesem Fall ist Folgendes erforderlich:

  • Verständigung der für Ihren Wohnsitz zuständigen Regionaldirektion des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl BFA
  • Rückgabe des Ausweises für Vertriebene entweder persönlich oder per Post
     
  1. Wenn Sie Sozialleistungen beziehen

Vor der Abreise ist Folgendes erforderlich:

  • Verständigung der zuständigen Grundversorgungsstelle sowie der entsprechenden Sozialbehörde in Ihrem Bundesland
  • Beendigung des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld
  • Verständigung der für das Pflegegeld zuständigen Stelle
  • Beendigung des Bezugs der Familienbeihilfe
  • Abmeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde
  • Abmeldung des Kindes vom Kindergarten oder von der Schule
     
  1. Kündigung von Verträgen und finanzielle Angelegenheiten

Es wird empfohlen bestehende Verträge rechtzeitig zu kündigen oder zu beenden insbesondere:

  • Mobilfunkverträge
  • Fahrkarten und Verkehrsabonnements zum Beispiel Klimaticket
  • Parkberechtigungen
  • Mitgliedschaften in Sportvereinen oder Fitnessstudios
  • Haushaltsversicherungen
  • Internet- und Fernsehverträge
  • Mietverträge sowie gegebenenfalls Mietverträge für Parkplatz oder Garage
     

Weiters wird empfohlen:

  • Schließung von Bankkonten bei österreichischen Banken entweder online oder persönlich in einer Filiale
     
  1. Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen

Vor der Abreise ist Folgendes erforderlich:

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder im gegenseitigen Einvernehmen
  • Antrag auf Auszahlung der Mittel aus der Mitarbeitervorsorgekasse
  • Ausstellung eines Dienstzeugnisses
     

Wichtig!!!

Die angeführte Liste hat empfehlenden Charakter und deckt möglicherweise nicht alle individuellen Situationen ab. Bei Bedarf wird empfohlen, sich an die zuständigen Behörden oder an Rechtsberaterinnen und Rechtsberater zu wenden.

 

Derzeit ist keine finanzielle Unterstützung für Personen vorgesehen, die freiwillig in die Ukraine zurückkehren.

 

Nützliche Links

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Derzeit ist keine finanzielle Unterstützung für Personen vorgesehen die freiwillig in die Ukraine zurückkehren.

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