Krankenversicherung in Österreich für ukrainische Staatsangehörige

Allgemeine Informationen

Eine automatische Krankenversicherung für vertriebene Personen aus der Ukraine besteht nicht mehr.

 

Um vollen Zugang zu medizinischen Leistungen zu erhalten, ist es erforderlich, eigenständig eine der gesetzlich vorgesehenen Versicherungsformen abzuschließen.

 

Das Bestehen einer Krankenversicherung ist eine verpflichtende Voraussetzung für die Inanspruchnahme kostenloser oder teilweise erstatteter medizinischer Leistungen in Österreich.

 

  1. Freiwillige Versicherung (Selbstversicherung)

Personen, die nicht der Pflichtversicherung unterliegen, können bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einen Antrag auf freiwillige Versicherung stellen.

 

Wesentliche Merkmale:

  • Individuelle Antragstellung;
  • Monatliche Beitragszahlung;
  • Die Beitragshöhe richtet sich nach der gesetzlich festgelegten Beitragsgrundlage.

In bestimmten Fällen gilt eine Wartefrist (in der Regel bis zu sechs Monate), während der kein voller Leistungsanspruch besteht.

 

Die Wartefrist entfällt, wenn die Person:

  • zuvor in Österreich oder in einem EU-/EWR-Staat pflichtversichert war;
  • über die gesetzlich erforderlichen Versicherungszeiten verfügt;
  • oder die Versicherungsvoraussetzungen bis zur Antragstellung ununterbrochen erfüllt hat.

Offizielle Informationen:
ÖGK – Freiwillige Versicherung
https://www.gesundheitskasse.at

 

  1. Mitversicherung

Familienangehörige können in die Krankenversicherung einer versicherten Person mitaufgenommen werden.

Eine Mitversicherung ist möglich über:

  • die Ehepartnerin oder den Ehepartner;
  • die Eltern;
  • andere erwerbstätige Familienangehörige.

In den meisten Fällen sind für mitversicherte Familienangehörige keine zusätzlichen Beiträge zu entrichten, sofern die hauptversicherte Person regelmäßig Versicherungsbeiträge zahlt. In einzelnen Fällen kann gemäß den Bestimmungen der ÖGK ein zusätzlicher Beitrag anfallen.

 

Der Versicherungsschutz beginnt mit der offiziellen Aufnahme in das Versicherungssystem.

 

Offizielle Informationen:
ÖGK – Mitversicherung von Angehörigen

https://www.gesundheitskasse.at

 

  1. Krankenversicherung im Rahmen der Grundversorgung

Personen in einer schwierigen finanziellen Situation können einen Antrag auf Grundversorgung stellen.

Im Falle einer positiven Entscheidung:

  • übernimmt der Staat die Zahlung der Versicherungsbeiträge;
  • erhält die betroffene Person eine Versicherungsbestätigung (vorläufiger Nachweis – e-card Ersatzbeleg);
  • erfolgt die medizinische Versorgung im Rahmen des öffentlichen Krankenversicherungssystems.

Zur Antragstellung oder für eine Beratung können sich Betroffene an die zuständigen Unterstützungsstellen wenden.

 

Informationen in ukrainischer Sprache:
BBU – Unterstützung für ukrainische Staatsangehörige
https://www.bbu.gv.at/ukraine-info-faq-ukrainian

 

Nachweise über den Versicherungsschutz

Bei einer freiwilligen Versicherung oder Mitversicherung wird eine e-card ausgestellt.

 

Im Rahmen der Grundversorgung kann bis zur Ausstellung der e-card ein vorläufiger Versicherungsnachweis ausgestellt werden.

 

Notfallmedizinische Versorgung

Bei lebensbedrohlichen oder akuten Notfällen wird medizinische Hilfe unabhängig vom Versicherungsstatus geleistet.

 

Liegt jedoch kein gültiger Versicherungsschutz vor, ist die medizinische Einrichtung berechtigt, die erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

 

Es wird empfohlen:

  • die offizielle Registrierung bei den zuständigen Behörden so rasch wie möglich vorzunehmen;
  • einen Antrag auf Grundversorgung zu stellen oder eine andere Form der Krankenversicherung abzuschließen.

Informationen zur Registrierung:
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)
https://www.bfa.gv.at

Wichtige Hinweise

  • Ohne gültige Krankenversicherung sind medizinische Leistungen selbst zu bezahlen.
  • Die freiwillige Versicherung ist beitragspflichtig.
  • Die Mitversicherung erfordert in der Regel keinen gesonderten Beitrag für das mitversicherte Familienmitglied.
  • Im Rahmen der Grundversorgung übernimmt der Staat die Versicherungsbeiträge.
  • In nicht dringenden Fällen empfiehlt es sich, zunächst den Versicherungsschutz zu klären.

Rechtsgrundlage:
RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes

https://www.ris.bka.gv.at

 

Offizielle Quellen

Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) https://www.ris.bka.gv.at

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