Hochschulbildung in Österreich für ukrainische Staatsangehörige

Befreiung vom Studienbeitrag

Personen aus der Ukraine, die sich in Österreich auf Grundlage des vorübergehenden Schutzes aufhalten, sind an öffentlichen Universitäten von der Entrichtung des Studienbeitrags befreit.

 

Gültigkeitsdauer der Befreiung:
bis einschließlich 28. Februar 2026 (einschließlich Wintersemester 2025/26).

 

Nach der regulären Regelung entrichten Studierende aus Nicht-EU-/EWR-Staaten einen Studienbeitrag in Höhe von 726,72 Euro pro Semester. Für ukrainische Studierende wird dieser Betrag  vorübergehend nicht eingehoben.

 

Offizielle Informationen:
BMFWF – Befreiung vom Studienbeitrag
https://www.bmfwf.gv.at/eu-internationationales/ukraine/ukraine-studienbeitragsbefreiung.html

 

Sprachliche Voraussetzungen

Für die Zulassung zu österreichischen Hochschulen ist ein nachgewiesenes Sprachniveau in der jeweiligen Unterrichtssprache erforderlich.

 

Wenn das Studium auf Deutsch durchgeführt wird

In der Regel wird ein Sprachniveau von B2 oder C1 verlangt, abhängig von den Anforderungen der jeweiligen Universität.

 

Der Nachweis kann durch Vorlage eines international anerkannten Zertifikats erfolgen, insbesondere:

  • ÖSD
  • Goethe-Zertifikat
  • telc

oder durch Ablegung einer universitätsinternen Prüfung.

 

Bei unzureichenden Sprachkenntnissen kann die Universität eine bedingte Zulassung mit verpflichtender Teilnahme an einem Vorstudienlehrgang erteilen.

 

Wenn das Studium auf Englisch durchgeführt wird

In der Regel wird ein Sprachniveau von B2 bis C1 verlangt.

 

Folgende Zertifikate können anerkannt werden:

  • IELTS
  • TOEFL
  • andere international anerkannte Englischzertifikate

Die konkreten Anforderungen werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt.

Zulassungsverfahren

Das Zulassungsverfahren hängt von der gewählten Studienrichtung sowie von der Art der Bildungseinrichtung ab.

 

Viele Studienprogramme prüfen die eingereichten Unterlagen ohne Durchführung einer Aufnahmeprüfung.

 

Einige Studienrichtungen (insbesondere Medizin, Psychologie, künstlerische Studienrichtungen sowie bestimmte Masterprogramme) können Aufnahmeprüfungen oder Auswahlverfahren vorsehen.

 

Fachhochschulen (FH) führen häufig zusätzliche Auswahlstufen durch, wie beispielsweise Bewerbungsgespräche, Tests oder die Bewertung der Motivation.

 

Die aktuellen Zulassungsvoraussetzungen sind direkt auf der offiziellen Website der jeweiligen Bildungseinrichtung zu überprüfen.

 

Zulassung auf Grundlage ukrainischer Bildungsnachweise

Für die Zulassung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Reifezeugnis bzw. Abschlusszeugnis der vollständigen allgemeinen Sekundarbildung (für Bachelorstudien)
  • Bachelor-Diplom (für Masterstudien)

Die Hochschule kann eine Gleichwertigkeitsprüfung oder eine Nostrifizierung gemäß ihren internen Bestimmungen durchführen.

 

Offizielle Erläuterungen:

BMFWF – FAQ für Studierende aus der Ukraine
https://www.bmfwf.gv.at/eu-internationationales/ukraine/ukraine-faq.html#FAQII

 

Ernst Mach Ukraine Stipendium

Das Stipendienprogramm „Ernst Mach Ukraine“ wurde bis zum 28. Februar 2026 verlängert.

 

Die monatliche Förderung beträgt rund 715 Euro.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Informationsmaterials werden keine neuen Anträge entgegengenommen.

 

Offizielle Informationen:
OeAD – Österreichische Agentur für Bildung und Internationalisierung
https://www.oead.at

 

Nützliche Links

BMFWF – Befreiung vom Studienbeitrag:
https://www.bmfwf.gv.at/eu-internationationales/ukraine/ukraine-studienbeitragsbefreiung.html

BMFWF – FAQ:
https://www.bmfwf.gv.at/eu-internationationales/ukraine/ukraine-faq.html#FAQII

OeAD – Stipendien:
https://www.oead.at

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