Beschäftigung und berufliche Integration in Österreich für Personen mit vorübergehendem Schutzstatus

Personen mit vorübergehendem Schutzstatus in Österreich Ausweis für Vertriebene aus der Ukraine haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Das bedeutet, dass sie sowohl als unselbständig Beschäftigte als auch selbständig tätig sein können, ohne eine gesonderte Beschäftigungsbewilligung zu benötigen.

 

Grundversorgung und Erwerbseinkommen

Wenn eine Person Grundversorgung bezieht und eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, ist sie verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen regionalen Behörde der Unterkunftseinrichtung oder der betreuenden Stelle zu melden.

 

Die Grundversorgung ist eine subsidiäre Sozialleistung, daher wird jedes Einkommen bei der Prüfung des weiteren Leistungsanspruchs berücksichtigt.

 

Freibetrag

Bei der Berechnung werden folgende Freibeträge berücksichtigt:

  • 110 Euro pro Person
  • 80 Euro für jedes weitere Familienmitglied 

Sonderregel 65/35 für Personen aus der Ukraine

Für Vertriebene aus der Ukraine gilt ein zusätzlicher Berechnungsmechanismus das sogenannte 65/35-Modell:

  • 65 Prozent des Nettoeinkommens werden bei der Berechnung der Grundversorgung berücksichtigt
  • 35 Prozent des Einkommens bleiben ohne Auswirkung auf die Leistungen
  • zusätzlich kann der allgemeine Freibetrag zur Anwendung kommen 

Ein Teil des Einkommens bleibt somit ohne Kürzung der Sozialleistung zur Verfügung. Die endgültige Entscheidung über die Berechnung trifft die zuständige regionale Grundversorgungsbehörde.

 

In einigen Bundesländern steht ein inoffizieller Online-Rechner zur unverbindlichen Orientierung über zulässiges Zusatzeinkommen zur Verfügung. Die Entscheidung trifft in jedem Fall die zuständige Behörde.

 

Registrierung beim Arbeitsmarktservice AMS

Es wird empfohlen, sich beim österreichischen Arbeitsmarktservice AMS als arbeitssuchend zu registrieren.

 

In den Bundesländern Oberösterreich und Wien ist die Registrierung beim AMS Voraussetzung für den Bezug von Grundversorgung.

 

Eine Registrierung ist erst nach Ausstellung des Ausweises für Vertriebene möglich.

Bei der Registrierung werden unter anderem folgende Angaben erfasst:

  • Bildungsniveau
  • Berufserfahrung
  • Qualifikationen und Kompetenzen
  • Sprachkenntnisse
  • weitere für die Arbeitsvermittlung relevante personenbezogene Daten 

Das AMS bietet:

  • individuelle Beratung
  • Vermittlung von Stellenangeboten
  • Programme zur Umschulung und Weiterbildung
  • Sprachkurse
  • Maßnahmen zur aktiven Arbeitsmarktintegration 

Finanzielle Unterstützung während Maßnahmen DLU

Bei Teilnahme an Kursen oder arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen kann das AMS eine finanzielle Unterstützung zur Deckung der Lebenshaltungskosten gewähren.

 

Der Bezug von DLU ist der Grundversorgungsbehörde mitzuteilen, da diese Leistung zu 100 Prozent bei der Berechnung der Sozialleistungen berücksichtigt wird.

 

Beschäftigung über Zeitarbeitsfirmen und Dienstleistungsscheck

Personen mit vorübergehendem Schutzstatus können über Zeitarbeitsfirmen Leiharbeit tätig werden unter anderem bei:

  • Trenkwalder
  • Büroring 

Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen Ausweises für Vertriebene.

 

Eine offizielle Beschäftigung ist auch über das System des Dienstleistungsschecks möglich, das zur legalen Anmeldung von haushaltsnahen Dienstleistungen verwendet wird.

 

Anerkennung von Diplomen und Qualifikationen

In der Ukraine erworbene Bildungsabschlüsse und berufliche Qualifikationen können in Österreich im Rahmen einer Nostrifikation oder eines beruflichen Anerkennungsverfahrens anerkannt werden.

 

Beratung bieten spezialisierte Stellen:

  • Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen AST

 

Das Anerkennungsverfahren kann umfassen:

  • Prüfung der Bildungsnachweise
  • Vergleich der Ausbildungsinhalte
  • Ablegung zusätzlicher Prüfungen sofern erforderlich
  • teilweise oder vollständige Anerkennung der Qualifikation 

Die Anerkennung eines Diploms erweitert die Möglichkeiten einer fachspezifischen Beschäftigung erheblich.

Berufliche Qualifizierung und Integration

Personen mit vorübergehendem Schutzstatus können teilnehmen an:

  • Programmen zur beruflichen Ausbildung
  • Umschulungen
  • Sprachkursen
  • Integrationsmaßnahmen
  • Förderprogrammen zur Arbeitsmarktintegration 

Die Teilnahme an solchen Programmen erleichtert die Integration in den österreichischen Arbeitsmarkt und erhöht die Chancen auf eine langfristige Beschäftigung.

 

Wichtig

Gesetzliche Bestimmungen und Höhe der Sozialleistungen können sich ändern. Es wird empfohlen, regelmäßig aktuelle Informationen auf den offiziellen Websites der zuständigen Behörden zu prüfen oder sich an die entsprechenden Stellen zu wenden.

Informationen in ukrainischer Sprache sind auf der Website des AMS verfügbar, einschließlich offizieller Ressourcen zur Beschäftigung, Registrierung, Kursen und Unterstützungsangeboten beim Arbeitsmarktservice Österreich.

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